Jugendliche, die vom Arbeitsmarktservice (AMS) in eine Lehrstelle nicht vermittelt werden können und entweder
- am Ende der Pflichtschule die Sonderschule besuchten bzw. sonderpädagogischen Förderbedarf hatten,
- keinen positiven Hauptschulabschluss aufweisen oder
- Behinderungen im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes aufweisen oder aus sonstigen in der Qualifikation des Jugendlichen liegenden Gründen bei der Lehrplatzsuche erfolglos bleiben.
Das bedeutet in der Praxis, dass Verträge über Teilqualifikationen oder verlängerbare Lehrausbildung ausschließlich über das AMS vermittelt werden können!
Nähre Infos: WKO Salzburg