Ihr Lehrling wird zum Besuch der zuständigen Landesberufsschule 1 Salzburg einberufen und ist für die Lehrgangsdauer vom Betrieb gemäß § 24 SchPflG für den Schulbesuch freizustellen.
Während des gesamten Lehrganges ist eine Befreiung vom Unterricht (z.B. wegen Urlaub, Arbeit) nicht möglich.
Bitte kontaktieren Sie uns, sollten Terminwünsche oder -änderungen notwendig sein.